Die 1. Ausgabe der „Deutschen Rechtsaltertümer“ von Jakob Grimm erfolgte im Jahre 1828. In der Vorrede zur 2. Auflage aus dem Jahre 1854 bekennt Jakob Grimm:
„Unter allen meinen Büchern habe ich keine mit größerer Lust geschrieben als die Rechtsaltertümer, den Reinhard1) und die Geschichte unserer Sprache.“